Um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Thailand zu errichten, sollte folgendermassen vorgegangen werden:
A. Reservierung des Namens der Gesellschaft
Der zu reservierende Name darf nicht derselbe oder ein ähnlicher Name einer anderen Firma sein. Bestimmte Namen sind nicht zugelassen, und deshalb sollten die Reservierungsrichtlinien der Handelsregistrierungsabteilung des Handelsministeriums befolgt werden. Der genehmigte Gesellschaftsname ist 30 Tage gültig. Keine Verlängerung wird erlaubt.
B. Einreichung des Gesellschaftsvertrags
Der Gesellschaftsvertrag, der bei der Handelsregistrierungsabteilung eingereicht werden muss, muss den Namen der Firma, der zuvor erfolgreich reserviert wurde, die Provinz, wo die Firma sich befinden wird, ihre Geschäftsziele, das registrierte Kapital, und die Namen der sieben Investoren enthalten. Die Einzelheiten über das Kapital müssen die Anzahl der Anteile und deren Nennwert enthalten. Während der Formationsphase muss das genehmigte Kapital, obwohl nur teilweise bezahlt, im Ganzen ausgestellt werden.
Obwohl es keine Minimalkapitalforderungen gibt, sollte der Gesamtbetrag des Kapitals erheblich und ausreichend für die beabsichtigten Betriebstätigkeiten sein.
Die Registrierungsgebühr für den Gesellschaftsvertrag beträgt 50 Baht pro 100000 Baht registriertem Kapital. Die Minimalgebühr beträgt 500 Baht und die Maximalgebühr beträgt 25 000 Baht.
C. Einberufung einer gesetzlichen Versammlung
Nachdem die Struktur der Anteile definiert wurde, wird eine gesetzliche Versammlung einberufen, in der die Statuten und Satzungen genehmigt werden, der Vorstand gewählt und ein Abschlussprüfer ernannt. Ein Minimum von 25 % des Nennwerts jedes gezeichneten Anteils muss bezahlt werden.
D. Registrierung
Innerhalb drei Monate ab Datum der gesetzlichen Versammlung müssen die Direktoren einen Antrag zur Firmenerrichtung einreichen. Die Registrierungsgebühren für Firmen betragen 500 Baht pro 100 000 Baht registrierten Kapitals. Die Minimalgebühr beträgt 5 000 Baht; die Maximalgebühr betrügt 250 000 Baht.
E. Steuerregistrierung
Geschäfte, die steuerpflichtig sind, müssen einen Steuerausweis und eine Steuernummer für die Firma beim Finanzamt innerhalb von 60 Tagen ab Handelsregistierung oder Inbetriebnahme erwerben. Betriebsinhaber, die mehr als 600 000 Baht jährlich verdienen, mü¼ssen sich für MwSt innerhalb von 30 Tagen ab Datum, an dem sie 600 000 Baht Umsatz erreichen, eintragen lassen.