A. Partnerschaft
Thailändische und westliche Konzepte einer Partnerschaft sind im Prinzip ähnlich. Thailand setzt drei allgemeine Arten von Partnerschaften fest:
Nicht-eingetragene normale Partnerschaften, wobei alle Partner für alle Verpflichtungen der Partnerschaft solidarisch und voll haftbar sind.
Eingetragene normale Partnerschaften: Wenn eine Partnerschaft eingetragen ist, wird sie eine juristische Person, getrennt und abgesondert von den einzelnen Partnern.
Beschränkte Partnerschaften: Die Haftung einzelner Partner wird auf den Betrag des Kapitals, der der Partnerschaft beigetragen wurde, beschränkt. Beschränkte Partnerschaften müssen eingetragen werden.
B. Beschränkte Gesellschaften
Es gibt zwei Arten beschränkter Gesellschaften, d.h. private oder eng gehaltene Gesellschaften und Aktiengesellschaften. Die erste wird durch das Zivil- und Handelsgesetzbuch geregelt; die zweite von dem Aktiengesellschaftsgesetz.
Private beschränkte Gesellschaften in Thailand haben grundlegende Merkmale, die den Merkmalen westlicher Aktiengesellschaften ähnlich sind. Eine private beschränkte Gesellschaft wird durch ein Verfahren errichtet, in dem der Gesellschaftsvertrag (Statuten) und die Satzungen, die die grundlegenden Dokumente der Gesellschaft ausmachen, registriert wird.
Aktieninhaber sind beschränkt haftbar, d.h. auf den übrigen unbezahlten Betrag, im Fall eines unbezahlten Betrags, des Nennwerts der Aktien beschränkt. Jedoch kann die Haftbarkeit der Direktoren unbeschränkt sein, wenn es in dem Gesellschaftsvertrag oder in den Statuten der Gesellschaft so vorgesehen ist. Die beschränkte Gesellschaft wird von einem Vorstand gemäß der Stiftungsurkunde und Satzungen der Gesellschaft verwaltet.
Alle Aktien müssen gezeichnet werden und mindestens 25 % der gezeichneten Aktien müssen bezahlt sein. Stammaktien und Vorzugsaktien dürfen ausgestellt werden, jedoch müssen alle Aktien Wahlrechte mit sich bringen. Das thailändische Gesetz verbietet die Ausstellung von Aktien, die keinen Nennwert haben. Es legt auch fest, daß nur Aktien mit einem Nennwert von fünf Baht oder höher ausgestellt werden dürfen. Zurückgekaufte Aktien sind verboten.
Ein Minimum von sieben Aktieninhabern zu jeder Zeit wird gefordert. Eine private beschränkte Gesellschaft darf völlig von Ausländern besessen werden, jedoch wird in denjenigen Aktivitäten, die für thailändische Staatsbürger reserviert sind, im allgemeinen eine ausländische Teilnahme mit einem Maximum von 49 % zugelassen.
Die Registrierungsgebühr für eine private beschränkte Gesellschaft beträgt 5.500 Baht pro Million Baht Kapital.
In Thailand registrierte Aktiengesellschaften dürfen, unter Vorbehalt der Erfüllung des Prospekts, der Genehmigung, und anderen Forderungen, Aktien, Obligationen, und Optionsscheine an die Öffentlichkeit ausstellen. Sie können auch beantragen, daß ihre Wertpapiere bei der SET, der Effektenbörse Thailands (Stock Exchange of Thailand) zugelassen werden.
Ein Minimum von 15 Investoren wird gefordert, um den Gesellschaftsvertrag einer Aktiengesellschaft zu formen und registrieren zu lassen. Die Investoren müssen ihre Aktien für ein Minimum von zwei Jahren halten, bevor die Aktien übertragen werden können. Der Vorstand einer Aktiengesellschaft muß aus einem Minimum von fünf Mitgliedern bestehen und mindestens die Hälfte davon müssen thailändische Staatsbürger sein. Jede Aktie muß einen Nennwert von mindestens fünf Baht haben und muß voll bezahlt sein. Einschränkungen auf Aktienübertragungen sind ungesetzlich, außer denen, die gemäß des Gesetzes erlaubt werden und die Rechte und Vorteile der Aktiengesellschaft beschützen und denen, die eine Aktieninhaberquote von Thailändern und Ausländern beibehalten. Obligationen können nur mit der Erlaubnis von 75 % der wahlberechtigen Aktieninhaber ausgestellt werden.
Die Registrierungsgebühr für eine Aktiengesellschaft beträgt 2000 Baht pro Million Baht Kapital.
C. Gesellschaftsunternehmen- Joint Venture
Ein Gesellschaftsunternehmen kann gemäß Konventionen, als eine Gruppe von Personen beschrieben werden (natürliche und/oder juristische), die einen Vertrag abschließen, um zusammen ein Geschäft zu führen. Das Unternehmen wird aber nicht als eine Rechtsperson gemäß des Zivil- und Handelsgesetzbuches anerkannt. Jedoch ist Einkommen von diesem Gesellschaftsunternehmen vorbehaltlich Gesellschaftsbesteuerung gemäß Steuergesetz, das das Gesellschaftsunternehmen als eine einzelne Einheit klassifiziert.
D. Andere Arten von Unternehmen
Zweiggeschäfte ausländischer Gesellschaften. Es gibt keine Sonderanforderungen für ausländische Gesellschaften, wenn sie ihre Zweiggeschäfte registrieren, um Geschäfte in Thailand zu machen. Jedoch fallen die meisten Geschäftsaktivitäten in den Bereich von einem oder mehreren Gesetzen oder Vorschriften, die eine Sonderregistrierung fordern, entweder vor oder nach der Inbetriebnahme der Gesellschaft. Ausländische Unternehmen müssen deshalb den bereits festgelegten Vorgehensweisen folgen. Es ist wichtig vorher zu erklären, welche Einnahmen steuerpflichtiges Einkommen unter dem thailändischen Gesetz darstellen, weil die Finanzbehörde Einnahmen, die von der ausländischen Hauptgeschäftsstelle von Quellen innerhalb Thailands verdient werden, als unter dem thailändischen Gesetz steuerpflichtig ansieht.
Als eine Bedingung der Genehmigung einer ausländischen Geschäftslizenz für ein Zweiggeschäft einer ausländischen Gesellschaft, muß ein Gesamtbetrag von Betriebskapital von fünf Millionen Baht in ausländischen Devisen innerhalb bestimmter Zeitabstände über eine Periode von vier Jahren nach Thailand eingeführt werden.
Das Zweiggeschäft darf für eine Periode von fünf Jahren betriebstätig sein, außer wenn eine kürzere Periode auf dem Antrag, als ein Resultat von einem Vertrag, der in Thailand ausgeführt werden muß, angegeben wird. Eine Verlängerung der ursprünglichen Betriebslizenz kann gewährt werden, vorausgesetzt, daß den Betriebskapitalanforderungen nachgekommen wird.
Ein Vertretungsbüro einer ausländischen Gesellschaft kann auch errichtet werden, um begrenzte Nicht-Handelsaktivitäten auszuüben, wie das Outsourcing von Gütern oder Dienstleistungen in Thailand für die Hauptgeschäftsstelle oder das Inspizieren und Kontrollieren von der Qualität der Güter, die die Hauptgeschäftsstelle in Thailand einkauft. Andere Aktivitäten sind zum Beispiel die Verbreitung von Informationen über neue Produkte und Dienstleistungen der Hauptgeschäftsstelle, und die Berichterstattung an die Hauptgeschäftsstelle über inländische Geschäftsentwicklungen und Geschäftsaktivitäten.
Betriebskapitalsbeiträge mit Bezug auf die Zweiggeschäfte der Hauptgeschäftsstelle, wie es oben auseinandergesetzt ist, sind anwendbar.
E. Regionalbüros
Ein Regionalbüro einer multinationalen Gesellschaft kann auch errichtet werden, um die Interessen der Hauptstelle in der Zweigstelle und den Tochtergesellschaften der Hauptgeschäftsstelle in der Region zu koordinieren und verwalten.
Ein Regionalbüro hat die Bevollmächtigung, die Zweigstellen und die Tochtergesellschaften der Gesellschaft bezüglich der Interessen der Hauptgeschäftsstelle zu koordinieren und beaufsichtigen. Das Regionalbüro darf diese Zweigstellen und Tochtergesellschaften mit folgendem versorgen:
Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen
Finanzverwaltungsdienstleistungen
Ausbildungs- und Personalentwicklungsdienstleistungen
Marktkontroll- und Verkaufsförderungspläne
Produktentwicklung
Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen.
Vorteile der Errichtung eines Regionalbüros
Gesellschaften, die Regionalbüros errichten, müssen sich nicht registrieren lassen, oder als Rechtspersonen in Thailand eingetragen werden. Sie brauchen auch keine Jahresabschlüsse bei der Handelsregistrierungsabteilung einzureichen. Die Abteilung wird Gesellschaften bei der Zollabfertigung der persönlichen Gebrauchsgegenstände bei Versetzung ausländischen Personals, bei deren Anträgen für Verlängerungen ihrer Aufenthaltsgenehmigungen im Königreich, oder bei einer Veränderung ihrer Visumskategorie assistieren. Arbeitsgenehmigungen für Ausländer, die ihre Arbeit im Regionalbüro verrichten, werden für nicht mehr als fünf Personen, abhängig von der Notwendigkeit und der Menge der Arbeit jedes besonderen Falles, gewährt. Eine Gebühr von nicht mehr als 1 000 Baht im Jahr muß für jede Arbeitsgenehmigung oder ihre Verlängerung bezahlt werden.
Bedingungen, um ein Regionalbüro zu errichten:
Ein Regionalbüro darf nicht:
– irgendwelches Einkommen von seinen Aktivitäten ableiten. Ausgaben, die von einem Regionalbüro gemacht werden, sollen von der Hauptgeschäftsstelle getragen werden.
– Bevollmächtigt sein Bestellungen anzunehmen oder Verkaufsangebote abzugeben.
– verhandeln oder Geschäftsregelungen im Königreich eingehen, weder mit natürlichen Personen noch Rechtspersonen.
Eine Genehmigung ein Regionalbüro zu errichten, ist für fünf Jahre gültig. Sie kann gewährt werden, nachdem ein Antrag bei der Geschäftsabteilung für Ausländer der Handelsregistrierungsabteilung des Handelsministeriums eingereicht wird. Die Gebühr dafür beträgt fünf Baht für jede 1 000 Baht des eingetragenen Kapitals, aber darf nicht mehr als 5 000 Baht betragen.
Wenn eine Genehmigung, ein Regionalbüro zu errichten ausgestellt wird, kann sie den folgenden Bedingungen unterstellt werden:
Die Gesamtfinanzierung mittels Kredite, die im Geschäft verwendet werden, darf nicht das Siebenfache des Kapitalsanteiles der Aktieninhaber oder des Geschäftseigentümers betragen.
Geld, das vom Regionalbüro verwendet wird, muß aus dem Ausland überwiesen werden und nicht weniger als 5 000 000 Baht betragen. Während des ersten Jahres muß eine Summe von mindestens 2 000 000 Baht des Gesamtbetrages überwiesen werden, wovon mindestens die Hälfte innerhalb der ersten sechs Monate überwiesen werden muß. Danach muß mindestens 1 000 000 Baht in jedem folgenden Jahr überwiesen werden, bis der volle Betrag von 5 000 000 Baht erreicht wird. Dokumente, die diese Überweisungen bestätigen, müssen bei der Handelsregistrierungsabteilung vorgelegt werden.
Mindestens eine Person, die für die Betriebsleitung des Regionalbüros verantwortlich ist, muß ihren Wohnsitz im Königreich haben.
Der Generaldirektor der Handelsregistrierungsabteilung ist bevollmächtigt, Bedingungen für eine Geschäftsgenehmigung aufzuerlegen, die gemäß den Regeln gewährt wurde.
F. Regionalbüros zur Unterstützung des Handels und Investitionen
Im April 1996 gab das BOI bekannt, daß die Errichtung von Regionalbüros zur Unterstützung des Handels und Investitionen eine neue Kategorie der Aktivitäten wird, die für Investitionsförderungen berechtigt sind.
Projekte in dieser Kategorie sind zu nicht-steuerlichen BOI Anreizen berechtigt, inklusive:
Erlaubnis, Land für ein Büro zu besitzen
Erlaubnis, ausländische Staatsangehörige ins land zu bringen, um Investitionsdurchführbarkeitsstudien zu betreiben
Erlaubnis, eine benötigte Anzahl ausländischer Techniker und Experten ins land zu bringen
Erlaubnis, ausländische Währung ins Ausland mitzunehmen oder ins Ausland zu überweisen
Keine Einschränkung der Aktienanzahl, wenn die Aktien von Ausländern besessen werden.
Aktivitäten die förderungsberechtigt sind:
Tochtergesellschaften kontrollieren und beraten
Alle Arten von Konsultationsdienstleistungen, außer denen, der folgenden Bereiche:
– Kauf und Verkauf von Wertpapieren
– ausländische Devisen
– Buchhaltung
– Werbung
– Rechtsangelegenheiten
– Architektur
– Bauingenieurwesen
Anmerkung: Ausnahmen können mit der Erlaubnis der Handelsregistrierungsabteilung oder der zuständigen Staatsunternehmen gewährt werden.
Informationdienste, die dem Outsourcing und der Beschaffung verwandt sind, aber keine Maklergesellschaften oder Agenturen.
Maschinenbau- und technische Dienste außer solchen, die der Architektur oder dem Bauingenieurwesen verwandt sind.
Produkt-, Produktions- und Dienstleistungensstandards prüfen und bestätigen.
Ausfuhr aller Produktarten.
Großhandel in allen Produktarten innerhalb des Landes, ausschließlich inländischer landwirtschaftlicher Produkte, Kunstgewerbe, Antiquitäten und Naturschätze.
Bereitstellung von Ausbildung für den Gebrauch von Maschinen, Motoren, Werkzeugen und Austattungen.
Installation, Instandhaltung und Reparatur von Maschinen, Motoren, Werkzeugen und Austattungen.
Eichung von Maschinen, Motoren, Werkzeugen und Austattungen.
Computer Software-Entwürfe und Entwicklung.
Wenn es andere Aktivitäten gibt, die angemessen für Investitionsförderungen gemäß der Errichtung von Handels- und Investitionsunterstützungsbürossind, wird das BOI jede Aktivität von Fall zu Fall begutachten.
Berechtigung für ein Regionalbüro für die Unterstützung des Handels und der Investitionen.
Sie müssen, gemäß des thailändischen Gesetzes, entweder bereits errichtet, oder Gesellschaften sein und vorhaben, sich gemäß des thailändischen Gesetzes eintragen zu lassen.
Bedingungen für Regionalbüros zur Unterstützung des Handels und der Investitionen:
Betriebsgenehmigungen müssen von allen zuständigen Staatsunternehmen ausgestellt werden.
Betriebskosten dürfen nicht weniger als 10 Million Baht pro Jahr betragen. Diese Kosten müssen aus Verkaufs- und Verwaltungsausgaben bestehen wie im Steuergesetz festgelegt.
Betriebspläne müssen vom BOI genehmigt werden.
Ausländer dürfen die Mehrheit der Anteile oder 100 % der Anteile besitzen.
Nur nicht-steuerliche Vorrechte werden gewährt.
[ Beitrag von AltF4 - 26.09.2006]

