1. Patente
Thailand verkündete 1979 sein erstes Patentgesetz. Wesentliche Änderungen wurden 1992 hinzugefügt. Das Gesetz schützt Erfindungen, Produktentwürfe und pharmazeutische Produkte. Thailand hat zahlreiche bilaterale Vereinbarungen, die es Staatsbürgern anderer Länder ermöglicht, Patentanträge in Thailand einzureichen. Jedoch ist Thailand weder Signatar der Konferenz zum Schutz des gewerblichen Eigentums von Paris noch Signatar anderer internationalen Abkommen, die Patenten wechselseitigen Schutz garantieren.
Im Dezember 1997 wurde ein neuer internationaler Gerichtshof für die Rechte auf geistiges Eigentum und internationalen Handel errichtet. Die Errichtung dieses Gerichthofs hat die Vollstreckung der Gesetze wesentlich verbessert. Anspruchsverfahren bei den Ämtern für Warenzeichen und Patente wurden vereinfacht.
A. Patente für Erfindungen
Eine Erfindung ist patentfähig, wenn sie
* eine Neuheit ist
* einen erfinderischen Schritt beinhaltet
* für ein Produktionsverfahren hergestellt oder gebraucht werden kann.
Deshalb qualifizieren sich nicht für Patente:
- Eine Erfindung, die bekannt ist oder bereits von dritten in Thailand benutzt wird, bevor der Patentantrag eingereicht wird.
- Eine Erfindung, deren Gegenstand bereits in irgendeiner Weise in einem Dokument oder einer gedruckten Veröffentlichung innerhalb oder außerhalb Thailands beschrieben wird, der Öffentlichkeit zur Schau gestellt wird oder auf andere Weise bekanntgemacht wird, vorausgesetzt, die Bekanntmachung wird durch Dokumente, Drucksachen, Ausstellungen, öffentliche Bekanntmachungen oder auf andere Art * gemacht.
- Eine Erfindung, der bereits ein Patent innerhalb oder außerhalb Thailands vor dem Datum des Patentantrags gewährt wurde.
- Eine Erfindung, die in Thailand der Gegenstand eines aufgegebenen Antrages ist. Diese Bedingung beeinträchtet die Rechte der Miterfinder und anderer, die kein Patent beantragten, nicht.
- Eine Erfindung, für welche bereits im Ausland mehr als 12 Monate vor dem Datum des thailändischen Patentantrags ein Patentantrag eingereicht wurde, wobei das ausländische Patent nicht ausgestellt wurde.
Das geänderte Patentgesetz legt fest, daß nicht patentfähig sind:
* Mikroben und irgendwelche Bestandteile davon, die in der Natur existieren; Tiere, Pflanzen und von Tieren oder Pflanzen gewonnene Substanzen.
* Wissenschaftliche oder mathematische Regeln oder Theorien
* Computer-Programme
* Methoden für die Diagnose, Behandlung und Fürsorge von menschlichen und tierischen Krankheiten
* Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung, Moralität, öffentliche Gesundheit, oder Wohlfahrt sind.
B. Patentfähige Produktentwürfe
Ein Produktentwurf muß neu sein, um patentfähig zu sein; d.h. er darf nicht unter irgendeine der folgenden Bedingungen fallen:
* Ein Entwurf, der weit bekannt ist oder bereits in Thailand gebraucht wird, bevor der Patentantrag eingereicht wird.
* Ein Entwurfbild, dessen Gegenstand oder Einzelheiten bereits in einem Dokument oder einer gedruckter Publikation innerhalb oder außerhalb Thailands zur Schau gestellt oder andernfalls bekanntgemacht werden.
* Ein Entwurf, der im Amtsblatt des Patentamts unter Abschnitten 65 und 28 gedruckt wird, bevor ein Patentantrag eingereicht wird.
* Ein Entwurf, der einem der Produktentwürfe, die in den obenstehenden Punkten beschrieben sind, so ähnlich ist, daß er scheinbar eine Imitation ist.
C. Produktentwürfe, die nicht patentfähig sind
* Produktentwürfe, die gegen die öffentliche Ordnung und Sitte sind.
* Produktentwürfe auf Königliche Anordnung.
D. Berechtigung
Ein Erfinder oder Produktzeichner hat das Recht, ein Patent zu beantragen, wie auch sein Nachfolger oder Rechtsnachfolger. Eine Übertragung muß schriftlich gemacht werden und vom Zedenten sowie dem Rechtsnachfolger unterschrieben werden.
Wenn während seiner Arbeitszeit, ein Angestellter oder ein Unternehmer eine Erfindung oder einen Produktentwurf kreiert, ist es, vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen, Recht des Arbeitgebers, ein Patent zu beantragen.
Das Patentgesetz fordert, daß ein Patentbewerber ein thailändischer Staatsbürger oder ein Staatsbürger eines Landes sein muß, wo thailändische Staatsbürger Patente beantragen können.
Der Patentinhaber oder Bewerber hat folgende Rechte:
* Ein Patent für eine Erfindung ist für einen Zeitraum von 20 Jahren nach dem Datum der Antragseinreichung gültig; ein Patent für einen Produktentwurf ist für einen Zeitraum von 10 Jahren nach dem Datum der Antragseinreichung gültig. Die Zeit der Gerichtsverfahren bezüglich der Ausgabe des Patents wird nicht mitgerechnet.
* Während der Gültigkeitsperiode des Patents, hat der Patentinhaber das Exklusivrecht die patentierte Erfindung oder den patentierten Entwurf zu produzieren, zu gebrauchen, zu verkaufen, zum Verkauf zu haben, zum Verkauf anzubieten und zu exportieren. Jegliche Handlung vor der Ausgabe des Patents, die andernfalls eine Übertretung des Patents darstellen würde, wird nicht als Übertretung betrachtet.
* Ein Patentinhaber hat das Exklusivrecht, die Wörter "Thai Patent", eine Abkürzung oder eine Übersetzung davon zu gebrauchen.
* Ein Patentinhaber darf das Patent an einen anderen Inhaber übertragen.
* Ein Patentinhaber darf einer anderen Person eine Lizenz vorbehaltlich der folgenden Einschränkungen gewähren:
- Der Patentinhaber darf dem Lizenzinhaber keine Bedingungen, Einschränkungen oder Gewinnanteilvereinbarungen auferlegen, die unlautere Wettbewerbsbehinderungen darstelen. Bedingungen, Einschränkungen oder Vereinbarungen, die die Konkurrenzfähigkeit mit Unrecht behindern, sollen durch einen Ministerbeschluß geltend gemacht werden.
- Ein Patentinhaber darf von einem Lizenzinhaber nicht verlangen, einen Gewinnanteil oder Gewinnanteile nach Ablauf des Patents zu bezahlen.
- Bedingungen, Einschränkungen oder Gewinnanteile, die den beiden obengenannten Punkten entgegengesetzt sind, werden als nichtig betrachtet.
* Eine Übertragung oder Lizenz muß schriftlich und offiziell eingetragen werden.
E. Obligatorische Lizenzen
Um Monopole und Erwerbungen zu verhindern, die unternommen werden, um andere daran zu hindern die patentierte Erfindung oder den patentierten Produktentwurf zu produzieren oder herzustellen, legt Abschnitt 46 des Patentgesetzes fest, daß:
* Zu jeder Zeit innerhalb drei Jahre nach der Ausgabe des Patents oder innerhalb vier Jahre der Einreichung des Patentantrages, eine obligatorische Lizenz beim Generaldirektor beantragt werden kann, vorausgesetzt, daß es während des Antragsverfahrens scheint, daß:
- es keinen legitimen Grund gibt, warum weder Produktion des patentierten Produktes noch Anwendung des patentierten Verfahrens im Lande stattfindet.
- es keinen legitimen Grund gibt, warum das Produkt, das unter dem patentierten Verfahren hergestellt wird, nicht verkauft wird oder wenn das Produkt zu ungerechtfertigt hohen Preisen verkauft wird oder in für den öffentlichen Bedarf unzureichenden Mengen produziert wird.
F. Aufhebung von Patenten
Ein Patent kann unter den folgenden Bedingungen aufgehoben werden:
* Auch wenn ein Patent bereits gewährt ist, kann eine Person, die daran Interesse hat, oder der Staatsanwalt die Gültigkeit vor überprüfen lassen. Dazu wird bei Gericht ein Antrag eingereicht, das Patent aufzuheben.
* Der Generaldirektor kann das Patentamt ersuchen, ein Patent in den folgenden Fällen aufzuheben:
- Wenn in den zwei Jahren nach der Ausgabe der Lizenz gemäß Abschnitt 50 scheint, daß der Lizenzinhaber nicht fähig ist, den Zustand, wofür die Lizenz gemäß Abschnitt 46 oder 46 bis ausgestellt wurde, zu verhindern oder zu erleichtern; oder
- Der Patentinhaber in Übertretung von Abschnitt 41einer anderen Person eine Lizenz ausgestellt hat, um die Rechte des Patents auszuüben.
Bevor der Generaldirektor den Ausschuß ersucht, das Patent aufzuheben, muß er erst eine Ermittlung anordnen und den Patent- und Lizenzinhaber benachrichtigen, daß sie innerhalb von 60 Tagen des Empfangsdatums der Benachrichtigung ihre Mandate einreichen müssen. Der Generaldirektor kann Personen vorladen, um eine Aussage zu machen oder um weitere Dokumente oder Beweise zu liefern.
G. Ausländische Patente
Ein ausländisches Patent, dem kein getrenntes Patent in Thailand gewährt wird, wird unter dem Patentgesetz nicht geschützt. Jedoch dürfen Inhaber von ausländischen Patenten oder die Besitzer der Rechte von Erfindungen oder Entwürfen im Ausland Geschäftsvereinbarungen mit Parteien in Thailand abschließen und dürfen auch gleichmäßigen Schutz durch vertragliche Verpflichtungen in der Form von Lizenzvereinbarungen suchen.
Weil ausländische Patente, Erfindungen und Entwürfe keinen Schutz unter dem Patentgesetz bekommen, können weder Zivilprozesse noch Strafverfolgungen gegen einen Dritten eingeleitet werden, der patentierte Produkte in Thailand herstellt oder verkauft, ohne daß er dem Inhaber des ausländischen Patentes Gebühren bezahlt. Es können auch keine Prozesse gegen einen Dritten eingeleitet werden, der einen Patentantrag für eine bereits in anderen Ländern patentierten Erfindung oder Entwurf beantragt. Dennoch kann es trotzdem gesetzliche Lösungen für solche Streitigkeiten unter getrennten Rechtsvorschriften geben.
* Die Bekanntmachung des Wesentlichen oder Angaben infolge einer ungesetzlichen Handlung oder die Bekanntmachung des Wesentlichen oder Angaben durch den Erfinder, der Ausstellung der Arbeit des Erfinders bei einer internationalen Austellung oder einer offiziellen öffentlichen Austellung, vorausgesetzt, daß eine solche Bekanntmachung innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten vor dem Einreichungsdatum des Patentantrages stattgefunden hat, wird nicht als eine Bekanntmachung gemäß Unterabschnitt 2 betrachtet.
2. Urheberrechte (Copyrights ©)
Das Urheberrechtsgesetz von 1994 schützt literarische Werke, künstlerische Werke und Vorstellungsrechte, wodurch es ungesetzlich ist, solche Werke ohne die Erlaubnis des Eigentümers zu reproduzieren oder herauszugeben.
A. Werke, die Urheberrechten unterliegen
Das Urheberrechtsgesetz schützt Werke der Kategorien literarische Werke, inklusive Computerprogramme; dramatische, artistische und musikalische Werke; audiovisuelles Material, Filme, aufgenommenes Material, verbreitete Bilder oder verbreiteter Ton; oder andere Werke in den Bereichen von Literatur, Wissenschaft oder den schönen Künsten.
Das Urheberrechtsgesetz schützt Computer-Software gegen Reproduzierung, Adaptation, Werbung und Vermietung. Algorithmen werden jedoch nicht geschützt.
Das Urheberrecht ("copyright") wird durch das Gesetz definiert, als "das Exklusivrecht, um jede Handlung bezüglich des Werkes, das von dem Autor entweder kreiert oder gemacht wird, unternehmen zu dürfen". Das Gesetz definiert auch das Wort "Autor" als die Person, die die Arbeit verrichtet hat oder die das Werk kreiert hat.
Dem Autor des Werkes gehört das Urheberrect, vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:
* Im Fall von nicht herausgebenen Werken, muß der Autor ein thailändischer Staatsbürger sein, in Thailand wohnhaft sein oder ein Staatsbürger von oder wohnhaft in einem Land sein, das ein Mitglied der Konvention für den Schutz der Urheberrechte ist, wovon Thailand ein Mitglied ist, vorausgesetzt daß während des Aufenthaltes die ganze Zeit oder die meiste Zeit verwendet wird, um das Werk zu kreieren.
* Im Fall von bereits herausgebenen Werken, muß die Erstausgabe in Thailand oder in einem Land, das ein Mitglied der Konvention für den Schutz der Urheberrechte ist, erschienen sein. Falls die Erstausgabe außerhalb Thailands oder in einem Land erschienen ist, das kein Mitglied der Konvention ist, muß das kreierte Werk innerhalb von 30 Tagen der Erstausgabe in Thailand oder in einem Land, das ein Mitglied der Konvention ist, herausgegeben werden oder der Autor muß die Qualifikation, wie oben vorgeschrieben wird, zur Zeit der Erstausgabe haben.
In Fällen, wo es erforderlich ist, daß der Autor ein thailändischer Staatsbürger sein muß und der Autor eine juristische Person ist, muß eine solche juristische Person gemäß des Zivil- und Handelsgesetzbuches Thailands gegründet sein.
B. Verletzungen der Urheberrechte ©
Das Urheberrechtsgesetz enthält eine umfassende Liste der Urheberrechtsverletzungen, die unter dem Gesetz geschützt werden:
* Verletzung durch Reproduktion. Das Gesetz definiert das Wort "Reproduktion" wie folgt: "Reproduktion bedeutet das Kopieren auf jegliche Art und Weise, das Nachmachen, das Vervielfältigen, das Produzieren von Klischees, das Aufnehmen von Ton, das Aufnehmen von Bildern oder das Aufnehmen von Ton und Bildern von erheblichen Teilen der Originale, von Kopien oder von der Ausgabe, ungeachtet dessen, ob sie ganz oder teilweise nachgemacht werden."
* Verletzung durch Adaptation. Adaptation, wie es vom Gesetz definiert wird, bedeutet eine Reproduktion durch Umsetzung, Modifizierung oder Nachbildung eines erheblichen Teils des originalen Werkes, ohne daß ein neues Werk teilweise oder im Ganzen kreiert wird.
- In Bezug auf literarische Werke ist eine Übersetzung, eine Umgestaltung, oder eine Sammlung durch Auswahl und Anordnung mit inbegriffen.
- In Bezug auf Computerprogramme sind eine Reproduktion durch eine Umgestaltung oder eine Modifizierung eines erheblichen Teiles des Programms ohne den Schein ein neues Werk zu kreieren, mit inbegriffen.
- In Bezug auf dramatische Werke sind eine Umsetzung von einem nicht-dramatischen Werk zu einem dramatischen Werk oder von einem dramatischen Werk zu einem nicht-dramatischen Werk, egal ob die Umsetzung in der Originalsprache oder in einer anderen Sprache ist, mit inbegriffen.
- In Bezug auf artistische Werke ist die Umgestaltung von einem zwei-dimensionalen Werk zu einem drei-dimensionalen Werk oder von einem drei-dimensionalen Werk zu einem zwei-dimensionalen Werk, oder die Herstellung eines Modells vom Original mit inbegriffen.
- Mit Bezug auf musikalische Werke ist ein Arrangement der Melodien oder eine Änderung der Texte oder Rhythmen mit inbegriffen.
* Verletzung durch Veröffentlichung des Werks ohne Erlaubnis - Es ist eine Verletzung der Urheberrechte, ein Werk ohne die Erlaubnis des Eigentümers des Urheberrechtes zu veröffentlichen. "Zu veröffentlichen" (publicize) bedeutet "an die Öffentlichkeit bringen durch Ausstellen, Vorlesen, Beten, Spielen, mit Ton und/oder Bild Vorstellen, Verbreiten, Verkaufen oder auf andere Art und Weise, der Werke, die kreiert wurden." Das Wort "Öffentlichkeit" deutet auf die anwesende Person oder Personen hin, nicht auf den Platz, wo die Vorstellung stattfindet. Eine Vorstellung wird nicht als öffentlich betrachtet, wenn sie nur Familieangehörigen und Freunden des Künstlers oder der Person, die für die Vorstellung verantwortlich ist, präsentiert wird.
* Verletzung durch das Produzieren von audiovisuellem Material, Filmen, bespieltem Material oder durch die Verbreitung von Ton oder Bild oder durch die Wiederholungssendung von Ton oder Bild, ganz oder teilweise oder durch Handlungen Ton oder Bild in der Öffentlichkeit mit kommerziellen Zwecken zu verbreiten.
C. Ausnahmen
Eine Handlung, die normalerweise gemäß des Gesetzes als eine Verletzung des Urheberrechts betrachtet werden könnte, wird nicht als eine Verletzung angesehen, wenn sie einen der folgenden Zwecke hat:
* Forschung oder Ausbildung, ohne irgendwelche kommerziellen Zwecke
* Zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Familienangehörigen oder naher Verwandten
* Kommentar, Kritik oder Empfehlungen über das Werk, mit Anerkennung des Urheberrechts des Werkes.
* Nachrichten präsentieren oder sonst durch die Massenmedien berichten, mit Anerkennung des Urheberrechts des Werkes.
* Eine Reproduktion, Adaptation, Vorstellung oder Aufführung vor Gericht oder einer Erörterung von zuständigen und bevollmächtigten Beamten oder, um das Resultat eines solchen Termins oder einer solchen Erörterung bekanntzumachen.
* Das Kopieren, Vervielfältigen oder Adaptieren von Teilen des Werks oder das Erstellen von Auszügen oder Zusammenfassungen durch Lehrer oder Ausbildungsinstitute, um diese an Schüler zu verteilen oder verkaufen, vorausgesetzt, daß solche Aktivitäten nicht kommerziellen Zwecken dienen;
* Das Werk als Bestandteile der Fragen oder Antworten einer Prüfung zu gebrauchen.
Außerdem wird das Zitieren, Kopieren oder Nachbilden bestimmter Teile eines unter dem Urheberrecht geschützten Werkes, mit Anerkennung des Urheberrechtes, nicht als eine Verletzung des Urheberrechtes betrachtet.
Das Gesetz berechtigt Bibliothekare, unter dem Urheberrecht geschützte Werke zu reproduzieren, vorausgesetzt, daß dies nicht zu kommerziellen Zwecken geschieht.
D. Werke, die gemäß des Urheberrechtsgesetzes nicht dem Urheberrecht unterliegen
Das Gesetz setzt fest, daß Folgendes nicht unter den Schutz des Urheberrechts fällt:
* Tägliche Nachrichten und Fakten, die von Natur aus nur Pressemeldungen sind.
* Das Grundgesetz und Gesetze
* Bekanntmachungen, Befehle und Beschlüsse der Ministerien, Ämter, Abteilungen und anderen Unternehmen des Staates oder örtlicher Behörden.
* Gerichtsurteile, Befehle, Beschlüsse und offizielle Berichte
* Übersetzungen und Versammlungen der oben auseinandergesetzten Elemente, die von Staatsunternehmen oder örtlichen Behörden vorbereitet werden.
E. Internationale Urheberrechte ©
Das Urheberrechtsgesetz von 1994 schützt die mit einem Copyright versehenen Werke eines Autors und die Rechte eines Künstlers aus einem Land, das ein Unterzeichner der Konventionen für den Schutz der Urheberrechte oder der Konventionen für den Schutz von Künstlerrechten ist zu denen Thailand auch gehört oder Werke, die mit einem Copyright von internationalen Organisationen, versehen sind zu denen Thailand gehört.
F. Lizenz- und Urheberrechtzuweisungen
Das Gesetz von 1994 legt fest, daß ein Eigentümer eines Urheberrechts berechtigt ist, Lizenzen an andere auszugeben, die sie berechtigen die orignalen Rechte des Eigentümers mit Bezug auf sein mit Copyright versehenem Werk zu gebrauchen und auszuüben. Das Gesetz fordert, daß eine Zuweisung des Copyrights auf eine andere Weise als Vererbung schriftlich gemacht werden muß. Diese Zuweisung muß auch vom Copyrighteigentümer und seinem Rechtsnachfolger unterschrieben werden. Im Fall, daß die Zuweisung gemacht wird, ohne daß ein Zuweisungszeitraum angegeben wird, soll eine solche Zuweisung für 10 Jahre gültig bleiben. Im Fall einer solchen Zuweisung, behält der Autor des mit Copyright versehenen Werkes das Recht dem Rechtsnachfolger zu verbieten, sein Werk zu verzerren, Teile davon zu löschen, sein Werk adaptieren, oder auf irgendeine Weise gegen das Werk zu handeln, wenn eine solche Handlung Schaden oder Verletzungen des guten Rufes oder des Ansehens des Autors verursachen würde.
G. Schutzperiode des Urheberrechts
Ein Copyright für Literatur, Drama, Kunst oder Musik ist für die Lebenszeit des Autors und eine zusätzliche Periode von 50 Jahren danach gültig. Im Fall, daß der Autor eine juristische Person ist, ist das Copyright für einen Zeitraum von 50 Jahren nach der Kreierung des Werkes gültig. Das Copyright für angewandte artistische Werke ist für einen Zeitraum von 25 Jahren nach der Kreierung des Werkes gültig.
H. Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechte
Personen, die Copyrightverletzung durch Reproduktion ohne die Erlaubnis Copyrighteigentümer begehen, können zwischen 20 000 und 200 000 Baht bestraft werden. Wenn die Copyrightverletzung zu kommerziellen Zwecken begangen wird, kann der Straftäter einer Freiheitstrafe zwischen sechs Monaten und vier Jahren, und/oder einer Geldstrafe zwischen 100 000 und 400 000 Baht gegenüberstehen.
3. Warenzeichen (Trademarks) TM
Das Warenzeichengesetz Thailands von 1991 regelt die Registrierung und den Schutz von Warenzeichen. Das Gesetz definiert ein Warenzeichen als ein Symbol, das in Verbindung mit Gütern gebraucht wird, um darauf hinzuweisen, daß die Güter Besitz des Wareneigentümers sind. Das Warenzeichen muß "unverwechselbar" sein und darf anderen Warenzeichen nicht ähnlich sein, die von anderen bereits eingetragen wurden. Es darf auch nicht durch das Warenzeichengesetz von 1991, Abschnitt 8, verboten sein.
A. Registrierungsverfahren
Ein Antrag für ein Warenzeichen muß von dem Eigentümer oder seinem Vertreter in thailändischer Sprache ausgefüllt werden und beim Warenzeichenamt auf offiziellen Formularen eingereicht werden. Der Eigentümer oder sein Vertreter muß eine Geschäftsstelle oder eine Anschrift in Thailand haben, wo er vom Warenzeichenamt erreicht werden kann.
Wenn das Warenzeichenamt entscheidet, daß ein Warenzeichen registrierbar ist und innerhalb von 90 Tagen seiner Veröffentlichung im Amtsblatt des Warenzeichenamts nichts im Wege steht, wird der Warenzeichenbeamte eine Warenzeichenregistrierung ausstellen.
B. Registrierungsdauer für Warenzeichen
Die Registrierung des Warenzeichens ist für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig. Eigentümer der Warenzeichen müssen einen Verlängerungsantrag mindestens 90 Tage vor dem Ablauf ihrer laufenden Warenzeichenregistrierung einreichen. Ein verlängertes Warenzeichen ist dann für weitere 10 Jahre gültig.
Ein Warenzeichen darf auch registriert werden, wenn es nicht aktiv benutzt wird. Wenn das Warenzeichen nicht benutzt wird, können dritte Parteien die Rechte des Warenzeicheneigentümers anstreiten.
C. Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechte für Warenzeichenverletzungen
Der Eigentümer eines registrierten Warenzeichens hat das Exklusivrecht, das Warenzeichen zu benutzen und Klagen bei einem Gericht gegen Verletzer einzureichen. Es ist eine kriminelle Handlung ein Warenzeichen als registriert auszugeben, wenn es noch nicht gesetzlich registriert worden ist oder Waren mit solchen unregistrierten Warenzeichen zu verkaufen, für den Kauf zu besitzen oder ins Königreich einzuführen. Diese Verletzung wird mit einer Freiheitstrafe bis zueinem Jahr und/oder einer Geldstrafe von nicht mehr als 20 000 Baht bestraft. Wer falsche Aussagen während des Registrierungsverfahrens eines Warenzeichens macht, kann mit einer Freiheitstrafe von nicht länger als sechs Monaten und/oder einer Geldstrafe von bis zu 10 000 Baht bestraft werden.
Eine Person, die ein im Königreich registriertes Warenzeichen von einer anderen Person fälscht oder eine Person, die Waren mit gefälschten Warenzeichen verkauft, für den Kauf besitzt, oder ins Königreich einführt, wird mit einer Freiheitstrafe von nicht länger als vier Jahren und/oder einer Geldstrafe von bis zu 400 000 Baht bestraft.
Eine Person, die das registrierte Warenzeichen einer anderen Person nachbildet, um die Öffentlichkeit glauben zu lassen, daß das Imitationswarenzeichen das Zeichen des Eigentümers ist oder eine Person, die Waren mit Imitationswarenzeichen verkauft, für den Kauf besitzt oder ins Königreich einführt, wird mit einer Freiheitstrafe von bis zu zwei Jahren und/oder einer Geldstrafe von bis zu 200 000 Baht bestraft. Wer diese Verletzungen innerhalb einer Periode von fünf Jahren wiederholt, unterliegt der doppelten Strafe.
D. Der Ausschuß für Warenzeichen
1991 wurde der Ausschuß für Warenzeichen mit den folgenden Vollmachten und Pflichten eingerichtet:
* Um über eine Berufung, einen Befehl, oder einen Beschluß des Regiestrirbeamten gemäß des Warenzeichensgesetzes zu entscheiden.
* Um eine Aufhebung einer Warenzeichenregistrierung, eines Dienstleistungszeichens oder Gütesiegels anzuordnen.
* Um dem Minister bei der Bekanntmachung von Ministerbeschlüssen über Benachrichtigung zu beraten.
* Um andere Angelegenheiten, die vom Minister zugewiesen werden, zu bearbeiten.
E. Dienstleistungszeichen, Gütesiegel und Kollektivzeichen
Ab Februar 1992 werden diese Varianten von Warenzeichen gemäß der Verordungen des Gesetzes geschützt, und deshalb bekommen sie gemäß des Gesetzes denselben Schutz wie Warenzeiden. Im Fall von Dienstleistungszeichen sollen alle Stellen, wo das Wort "Güter" vorkommt, mit "Dienstleistungen" ersetzt werden.
Gütesiegel
Bewerber für Gütesiegel müssen eine Kopie der Vorschriften, worunter die Gütesiegel benutzt werden dürfen, zusammen mit dem Antrag einreichen. Sie müssen auch nachweisen können, daß sie qualifiziert sind, die wesentlichen Punkte der Güter oder Dienstleistungen bestätigen zu können.
Der Eigentümer eines registrierten Gütesiegels darf es nicht für seine eigenen Güter oder Dienstleistungen benutzen und darf keinem Dritten eine Lizenz gewähren, um weitere Gütesiegel auszustellen. Jedoch können sie einem Dritten eine Lizenz gewähren, um das Gütesiegel selbst zu benutzen. Bei Verletzung dieser Regel unterliegen sie einer Geldstrafe von bis zu 20 000 Baht.
Die Vorschriften zur Verwendung von Gütesiegeln müssen:
* die Herkunft, Bestandteile, Herstellungsverfahren, Qualität und andere Merkmale der Güter oder Dienstleistungen, die bestätigt werden, angeben.
* die Regeln, Verfahren und Bedingungen zur Gewährung einer Lizenz für das Gütesiegel beinhalten.
[ Beitrag von AltF4 - 26.10.2006]

