Forum Beitrag Selbststaendigkeit, eigene Firma in Thailand

Wie in den meisten Ländern gibt es drei Arten von Geschäftsorganisationen in Thailand:

Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Aktiengesellschaften. [ Mehr info ]






Gesellschaften mit beschränkter Haftung benötigen ein Minimum von sieben Investoren.

Sie müssen auch einen Gesellschaftsvertrag einreichen, eine Pflichtversammlung einberufen

und einen Einkommenssteuerausweis für die Firma bekommen.

Außerdem müssen sie Buchhaltungsverfahren gemäß Bürgerlichem- und Handelsgesetzbuch,

dem Einnahmensgesetz und dem Komptabilitätsgesetz anwenden.



Jedes Jahr muß eine Steuerbilanz beim Finanzamt und der Handelsregistrierungbehörde eingereicht werden.

Außerdem wird von den Firmen gefordert, daß die Einkommenssteuer von den Gehältern der Angestellten einbehalten wird.



Das Industrieministerium verwaltet das Fabrikengesetz, das die Konstruktion und die Führung von Fabriken ,

sowie die Sicherheits- und Umweltschutzkontrollen regelt.

In manchen Fällen benötigen Fabriken keine Lizenzen.

In anderen Fällen ist vor der Inbetriebnahme der Fabrik eine einfache Benachrichtigung an die Beamten nötig.

In wieder anderen Fällen sind Lizenzen vor der Inbetriebnahme notwendig. Lizenzen sind für fünf Jahre gültig und verlängerbar.



Thailand erkennt drei Arten von Rechten am geistigen Eigentum an: Patente, Warenzeichen und Urheberrechte.



Das Patentgesetz schützt Erfindungen, Produktentwürfe und pharmazeutische Produkte. Das Urheberrechtgesetz schützt literarische Werke, Kunstwerke und Aufführungsrechte, wodurch es ungesetzlich ist, solche Werke ohne die Erlaubnis der Eigentümer zu reproduzieren oder herauszugeben. Das Warenzeichengesetz regelt die Eintragung von Warenzeichen und gewährleistet deren Sicherheit.

Das Gesetz für ausländische Arbeitskräfte fordert, daß alle Ausländer, die in Thailand arbeiten,

eine Arbeitsgenehmigung haben müssen, bevor sie anfangen im Königreich zu arbeiten.

Eine Ausnahme davon ist, wenn sie einen Antrag unter dem Investitionsförderungsgesetz einreichen.

In diesem Fall haben sie 30 Tage Zeit, um ihren Antrag einzureichen.


Inhaber von Nicht-Einwanderer Visa (non-immigrant B) sind berechtigt,

eine Arbeitsgenehmigung zu beantragen und dürfen während der Bearbeitungszeit des Antrags arbeiten.



auf en UnterSeiten können Sie mehr über Themen wie Besteuerung und Steuersätze, Erforderliche Berichte und Steuererklaerung,

Patente und Warenzeichen, Arbeitsrechtliche Regelungen (Local Thai Personal) und Betriebskosten in Thailand erfahren
.


Desweitern Informationen über die Kosten von:



Auf dieser Seite befinden sich auch Informationen über ausgewählte thailändische Produkte, Tabellen, die thailändische Importe und Exporte nach Produkten aufgliedern und eine Tabelle, die die Zinssatzbewegungen von den letzten 5 Jahren wiedergibt.


Wenn Sie alle Seiten besucht haben, werden Sie ein komplettes Bild über das Geschäftsklima in Thailand haben.



[ Beitrag von AltF4 - 12.08.2007]

 


Tools

Hallo Fremder

Stichwort Suche


10833 mal Gelesen
Zurzeit Online: 161 Users
Forum: 13413 Posts (2157 User)
AW: Thai lernen, wie lan...

Wechselkurs: 1 € = 39.96 ฿
extern: 3.09.10 05:29 (3sec)

Externe Info

pattaya Agency, ihre anlaufstelle fuer alles rund um pattaya
VOA (Visa on arrival) nurnoch 15 Tage !!